Rechtsprechung
LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Betriebskostennachforderung
- mietrechtsiegen.de
Betriebskostenabrechnung - Verjährungsfrist nach Korrektur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 04.11.2015 - 11 C 81/14
- LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11
Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der …
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Jedenfalls ist auch eine solche berechtigt, einen Rechtsanwalt in einem tatsächlich und rechtlich nicht einfach gelagerten Fall zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 31.1.2012 - VIII ZR 277/11, GE 2012, 682), was vorliegend schon angesichts der umstrittenen Betriebskostenabrechnungen und den daraus folgenden Anpassungen der Vorauszahlungen sowie die Frage der Verrechnung der jeweiligen monatlichen Mietzahlungen bereits der Fall war. - LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche …
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Eine nachträgliche Korrektur einzelner Positionen vermag daher nicht eigenständig den Lauf einer neuen Verjährungsfrist auszulösen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2010 - 23 S 430/09;… LG Rostock, Urt. v. 27.2.2009 - 1 S 200/08, jew. zit. nach juris). - OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 3 U 113/07
Ansprüche auf Mieterhöhung und rückständigen Mietzins aus einem …
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Insbesondere trifft ein Mieter wenn er regelmäßig den Betrag des monatlichen Mietzinses zahlt, damit eine stillschweigende Tilgungsbestimmung für die jeweils fällige Mietzinsrate (OLG Brandenburg, Urt. v. 4.6.2008 - 3 U 113/07).
- LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08
Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Eine nachträgliche Korrektur einzelner Positionen vermag daher nicht eigenständig den Lauf einer neuen Verjährungsfrist auszulösen (…vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2010 - 23 S 430/09; LG Rostock, Urt. v. 27.2.2009 - 1 S 200/08, jew. zit. nach juris). - BGH, 06.11.1990 - XI ZR 262/89
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tilgungsbestimmung
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Tilgungsbestimmung nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 6.11.1990 - XI ZR 262/89, NJW-RR 1991, 169). - OLG München, 25.02.1983 - 11 W 845/83
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Sofern mit der Klage lediglich als ein Minus ein Freistellungs- oder Feststellungsanspruch hinsichtlich der Gerichtsvollzieher- und weiteren Verfahrenskosten geltend gemacht werden sollte, fehlt es bereits an dem Rechtsschutzbedürfnis für die Klage im Hinblick darauf, dass bezüglich der lediglich geltend gemachten Kosten der Zwangsvollstreckung § 788 ZPO ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, in dessen Rahmen gem. § 788 Abs. 3 ZPO der (materiell-rechtliche) Erstattungsanspruch des Vollstreckungsschuldners bereits bei der Festsetzung der Kosten der Sicherungszwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen und von ihnen abzusetzen ist (vgl. OLG München, Entscheidung vom 25.02.1983 - 11 W 845/83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.1996 - 9 W 5/96, zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 01.02.1996 - 9 W 5/96
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
Sofern mit der Klage lediglich als ein Minus ein Freistellungs- oder Feststellungsanspruch hinsichtlich der Gerichtsvollzieher- und weiteren Verfahrenskosten geltend gemacht werden sollte, fehlt es bereits an dem Rechtsschutzbedürfnis für die Klage im Hinblick darauf, dass bezüglich der lediglich geltend gemachten Kosten der Zwangsvollstreckung § 788 ZPO ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, in dessen Rahmen gem. § 788 Abs. 3 ZPO der (materiell-rechtliche) Erstattungsanspruch des Vollstreckungsschuldners bereits bei der Festsetzung der Kosten der Sicherungszwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen und von ihnen abzusetzen ist (vgl. OLG München, Entscheidung vom 25.02.1983 - 11 W 845/83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.1996 - 9 W 5/96, zit. nach juris).
- KG, 01.12.2022 - 8 U 50/21
Umlage von Kosten für Hinweisbeschilderung eines Einkaufscenters
Der Vermieter kann nach Treu und Glauben keine Rechte aus einer Abrechnung herleiten, die er selbst im Ganzen für wirkungslos erklärt hat - auch wenn die Korrektur einzelner Abrechnungspositionen den Verjährungsbeginn nicht berühren dürfte (dazu LG Berlin, Urteil vom 19.04.2016 - 67 S 25/16 - juris Rn. 8 m. w. N.).