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   LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16   

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https://dejure.org/2016,55501
LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16 (https://dejure.org/2016,55501)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.04.2016 - 67 S 25/16 (https://dejure.org/2016,55501)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. April 2016 - 67 S 25/16 (https://dejure.org/2016,55501)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Jedenfalls ist auch eine solche berechtigt, einen Rechtsanwalt in einem tatsächlich und rechtlich nicht einfach gelagerten Fall zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 31.1.2012 - VIII ZR 277/11, GE 2012, 682), was vorliegend schon angesichts der umstrittenen Betriebskostenabrechnungen und den daraus folgenden Anpassungen der Vorauszahlungen sowie die Frage der Verrechnung der jeweiligen monatlichen Mietzahlungen bereits der Fall war.
  • LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Eine nachträgliche Korrektur einzelner Positionen vermag daher nicht eigenständig den Lauf einer neuen Verjährungsfrist auszulösen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2010 - 23 S 430/09; LG Rostock, Urt. v. 27.2.2009 - 1 S 200/08, jew. zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 3 U 113/07

    Ansprüche auf Mieterhöhung und rückständigen Mietzins aus einem

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Insbesondere trifft ein Mieter wenn er regelmäßig den Betrag des monatlichen Mietzinses zahlt, damit eine stillschweigende Tilgungsbestimmung für die jeweils fällige Mietzinsrate (OLG Brandenburg, Urt. v. 4.6.2008 - 3 U 113/07).
  • LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Eine nachträgliche Korrektur einzelner Positionen vermag daher nicht eigenständig den Lauf einer neuen Verjährungsfrist auszulösen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2010 - 23 S 430/09; LG Rostock, Urt. v. 27.2.2009 - 1 S 200/08, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 06.11.1990 - XI ZR 262/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tilgungsbestimmung

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Tilgungsbestimmung nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 6.11.1990 - XI ZR 262/89, NJW-RR 1991, 169).
  • OLG München, 25.02.1983 - 11 W 845/83
    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Sofern mit der Klage lediglich als ein Minus ein Freistellungs- oder Feststellungsanspruch hinsichtlich der Gerichtsvollzieher- und weiteren Verfahrenskosten geltend gemacht werden sollte, fehlt es bereits an dem Rechtsschutzbedürfnis für die Klage im Hinblick darauf, dass bezüglich der lediglich geltend gemachten Kosten der Zwangsvollstreckung § 788 ZPO ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, in dessen Rahmen gem. § 788 Abs. 3 ZPO der (materiell-rechtliche) Erstattungsanspruch des Vollstreckungsschuldners bereits bei der Festsetzung der Kosten der Sicherungszwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen und von ihnen abzusetzen ist (vgl. OLG München, Entscheidung vom 25.02.1983 - 11 W 845/83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.1996 - 9 W 5/96, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1996 - 9 W 5/96
    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16
    Sofern mit der Klage lediglich als ein Minus ein Freistellungs- oder Feststellungsanspruch hinsichtlich der Gerichtsvollzieher- und weiteren Verfahrenskosten geltend gemacht werden sollte, fehlt es bereits an dem Rechtsschutzbedürfnis für die Klage im Hinblick darauf, dass bezüglich der lediglich geltend gemachten Kosten der Zwangsvollstreckung § 788 ZPO ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, in dessen Rahmen gem. § 788 Abs. 3 ZPO der (materiell-rechtliche) Erstattungsanspruch des Vollstreckungsschuldners bereits bei der Festsetzung der Kosten der Sicherungszwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen und von ihnen abzusetzen ist (vgl. OLG München, Entscheidung vom 25.02.1983 - 11 W 845/83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.1996 - 9 W 5/96, zit. nach juris).
  • KG, 01.12.2022 - 8 U 50/21

    Umlage von Kosten für Hinweisbeschilderung eines Einkaufscenters

    Der Vermieter kann nach Treu und Glauben keine Rechte aus einer Abrechnung herleiten, die er selbst im Ganzen für wirkungslos erklärt hat - auch wenn die Korrektur einzelner Abrechnungspositionen den Verjährungsbeginn nicht berühren dürfte (dazu LG Berlin, Urteil vom 19.04.2016 - 67 S 25/16 - juris Rn. 8 m. w. N.).
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